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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Sie besitzen eine PV-Anlage und möchten Ihren Eigenverbrauchsanteil erhöhen? Oder sie wollen möglichst viel erneuerbare Energie direkt aus Ihrer Umgebung beziehen, auch ohne eigene PV-Anlage? Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist genau das Richtige für Sie! Alle können mitmachen – egal, ob Eigentümer:in, Mieter:in oder Firmen.

In einer LEG können Sie seit dem 01. Januar 2026 gemeinsam mit anderen im Versorgungsgebiet der EVS AG nachhaltigen Strom über Grundstücksgrenzen hinweg erzeugen und nutzen.

  

Wie funktioniert eine LEG?

Stellen Sie sich vor, Sie beziehen Ihren Strom direkt von den Solaranlagen im Quartier. Genau ist seit dem 1. Januar 2026 möglich: Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können Sie Teil einer Energiegemeinschaft in Ihrer Gemeinde werden und lokal produzierten Strom direkt mit anderen teilen oder nutzen.

Eine LEG bringt lokale Produzent:innen und Verbraucher:innen von Solarstrom zusammen und leistet einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Alle grundversorgten Kund:innen im Netzgebiet können von dieser Form der gemeinschaftlichen Stromnutzung profitieren und sich einer LEG anschliessen.

leg

 

Solarstrom-Produzenten – etwa der lokale Gewerbebetrieb, das Schulhaus oder Privatpersonen – liefern ihren nachhaltig erzeugten Strom den Nachbar:innen. Als Teil einer LEG erhalten Sie als Verbraucher:inunkomplizierten Zugang zu diesem regionalen Strom. Und falls die Sonne mal nicht scheint, wird Ihre Versorgung wie gewohnt durch EVS AG sichergestellt.

 

Unsere Leistungen: LEG-Abrechnung & Inkasso

Von der Abrechnung bis zur Auszahlung – wir übernehmen die komplette finanzielle Abwicklung Ihrer Lokalen Energiegemeinschaft. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer effizienten, transparenten und zuverlässigen Abrechnungslösung aus einer Hand.

  

Ihre Vorteile einer LEG

Strom kaufen

  • Lokal produzieren, fair beziehen
    Sie nutzen Strom, der direkt vor Ort produziert wird.
  • Solarstrom – mit oder ohne eigene Anlage
    Profitieren Sie von Solarstrom aus der Nachbarschaft.
  • Flexibel bleiben
    Sie können Ihre LEG wechseln – ideal auch für Mieter:innen.
  • Klimafreundlich handeln
    Reduzieren Sie Ihren CO₂-Fussabdruck ganz einfach durch den Bezug von erneuerbarer Energie aus Ihrer Gemeinde.
  • Energiewende aktiv mitgestalten
    Durch Ihre Teilnahme unterstützen Sie die Energiestrategie 2050.

Strom verkaufen

  • Mehr aus Ihrer PV-Anlage herausholen
    Statt ins Netz einzuspeisen, verkaufen Sie Ihren Strom direkt den anderen LEG-Teilnehmenden.
  • Eigenverbrauch optimieren
    Erhöhen Sie ihren Eigenverbrauchsanteil, in dem Sie möglichst viel produzierten Strom LEG-intern nutzen.
  • Strom für die Gemeinschaft bereitstellen
    Versorgen Sie die Nachbarschaft mit ökologischem Strom.
  • Lokal handeln, global wirken
    Ihr Beitrag bleibt in der Region und stärkt gleichzeitig das nationale Ziel einer nachhaltigen Stromversorgung.
 

 

Voraussetzungen für die Gründung einer LEG

ok

Mindestens eine Energieerzeugungsanlage

Die initialen Mitglieder einer LEG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, betreiben.

ok

Verhältnis der Anschlussleistung

Damit die Gemeinschaft funktioniert, muss insgesamt genügend Strom lokal produziert werden – mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung müssen aus gemeinschaftseigenen Energieerzeugungsanlagen stammen.

ok

Lokale Nähe

Alle Teilnehmenden – ob Stromproduzent:innen oder Verbraucher:innen – müssen sich im gleichen Gemeindegebiet befinden und vom selben Verteilnetzbetreiber beliefert werden. So bleibt der Strom in der Region.

ok

Gleiche Netzebene

Alle Beteiligten müssen sich auf derselben Netzebene unterhalb 36 kV befinden. Höhere Spannungsebenen dürfen für den Stromaustausch nicht genutzt werden. Das stellt sicher, dass die Stromverteilung technisch einwandfrei funktioniert – ohne aufwendige Umbauten oder Zusatzinstallationen.

 

 

Wer sind die Beteiligten einer LEG und was sind ihre Aufgaben?

EVS AG

  • Informationen zum Netzanschluss
  • Prüfung Erfüllung der Voraussetzungen bei Anmeldung LEG
  • Vergütung eingespeister Strom
  • Aufteilung des in der LEG erzeugten Stroms
  • Adminstration der LEG-Teilnehmer

LEG-Betreiber

  • Regelt Konditionen innerhalb der LEG
  • Vertritt LEG
  • Meldet Mutationen
  • Verantwortung für Abrechnung der LEG-internen Stromlieferungen

LEG-Dienstleister EVS AG

  • Verrechnung von LEG-Strom an die Teilnehmenden
  • Abrechnung der Einnahmen und Kosten

Teilnehmer – Stromproduzent

  • Liefert Überschuss-Strom an die anderen LEG-Teilnehmer
  • Verkauft Strom innerhalb der LEG
  • Erhält Geld von der LEG für eingespeisten Strom
  • Bezieht selber Strom von der LEG

Teilnehmer – Stromkonsument

  • Beziehen möglichst viel Strom von der LEG
  • Beziehen Reststrom von EVS AG
  • Bezahlen den jeweiligen Tarif für LEG-Strom und Reststrom

 

 

Die häufigsten Fragen und Antworten zu LEG – FAQ

Macht eine LEG für mich Sinn?

Bevor Sie eine LEG gründen, sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Eine LEG ist dann sinnvoll, wenn einzelne Teilnehmende bereits jetzt überschüssigen Strom produzieren. Wie viel Strom wird derzeit über Photovoltaik-Anlagen und andere erneuerbare Energiequellen produziert? Kennen Sie eine Person mit einer PV-Anlage? Kommen in nächster Zeit PV-Erzeugungsanlagen dazu? Wer könnte mögliche Teilnehmende der LEG sein? Denken Sie daran, dass z.B. auch e-Ladestationen oder Stromspeicher bei einer LEG dabei sein können.
  • Passen Stromproduktion und Stromverbrauch zusammen? Innerhalb der LEG sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Stromproduzenten und -verbrauchenden bezüglich der Strommenge in kWh bestehen.
  • Kann ich die Administration einer LEG bewerkstelligen? Habe ich die Tarife für Stromvergütung und –lieferung im Griff? Kann ich die Aufwände und die Risiken mit meinem Preismodell decken? 

Mit wem kann ich eine LEG gründen? 

Für die Gründung einer LEG ist es entscheidend zu wissen, an welcher Trafostation bzw. an welchem Strang im Umspannwerk die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hängen. Auskunft dazu liefert Ihnen Ihr Energieversorger.

Falls Sie nicht im Netzgebiet von EVS AG liegen, können Sie diese Informationen bei Ihrem Energieversorger anfragen.

Weitere Informationen

Infos zu ZEV / vZEV / EVG / vEVG / LEG finden Sie unter folgendem Link von Lokaler Strom:

www.lokalerstrom.ch

LEG Tarifblatt und LEG Anmeldeformular finden Sie hier: 

PDF LEG Preis-und Tarifblatt

PDF LEG Anmeldeformular

 

Womit darf ich Ihnen helfen?

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+41 55 615 36 00

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getzmann@evsag.ch

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Kontaktformular

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Marco Getzmann
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